- Die in unseren Angeboten und Prospekten gemachten Angaben erfolgen im Namen unseres Auftraggebers, für ihre Richtigkeit wird keine eigene
Gewähr übernommen.
- Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und demgemäß vertraulich zu behandeln.Die
Weitergabe an Dritte verpflichtet zum Schadenersatz..
- Unsere Provision beträgt:
a) bei Kaufverträgen 5,95 % des Kaufpreises (19 % Mehrwertsteuer inklusive).
b) bei Miet- und Pachtverträgen über
gewerbliche Objekte die 3-fache Nettomonatsmiete zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer = 3,57 Nettokaltmieten inkl. Mehrwertsteuer.
c) bei Miet- und Pachtverträgen über Häuser, Wohnungen
und Grundstücken im privaten Bereich die 2-fache Nettomonatsmiete (Kaltmiete) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer = 2,38 Nettokaltmieten inkl. Mehrwertsteuer.
- Der Anspruch entsteht, sobald ein Vertrag aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung (persönliche, mündliche oder schriftliche
Tätigkeit wie z.B. Exposé-Versand, Besichtigungstermine usw.) zustande gekommen ist, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg auf andere Weise erreicht wird.
Der Provisionsanspruch entsteht z. B.
auch beim Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erbbaurecht, Erbpachtverträgen statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung, wenn dies individuell vereinbart wurde.
Die Provision ist
mit Vertragsabschluß fällig und ist vom Erwerber/Mieter zu bezahlen,wenn nicht anders vereinbart..
- Ist das nachgewiesene Objekt bereits vorher bekannt gewesen, so ist der Kunde verpflichtet dies innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unseres
Angebotes schriftlich unter Nachweis der anbietenden Stelle mitzuteilen.
Geschieht dies nicht, gehen wir davon aus, dass unser Angebot für den Vertragsabschluss ursächlich war.
- Die Auflösung eines zustande gekommenen Vertrages aufgrund Rücktritts unseres Auftraggebers oder ein Erlöschen des Vertrages aus anderen in
seiner Person liegenden Gründen berühren den Provisionsanspruch nicht.
- Für den Fall des Verzuges des Kunden mit der Bezahlung der Maklerforderung wird darauf hingewiesen, dass gegenüber Verbrauchern ein
Verzugszinssatz in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz erhoben wird.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden,
so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlichen
Erfolg der unwirksamen Bedingung möglichst nahe kommt.
Wir speichern die für unsere Geschäftsbeziehung notwendige Daten im Rahmen der Zulässigkeit des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz § 33, 34
).